steuerliches Investitionssofortprogramm

Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Am 18. Juli 2025 wurde das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ im Bundesgesetzblatt verkündet und trat bereits am 19. Juli 2025 in Kraft. Damit setzt die Bundesregierung gezielt Anreize, um Investitionen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.

 

 

Zentrale Maßnahmen des Investitionssofortprogramms

1. Investitions-Booster: Degressive Abschreibungen (AfA)

 

Unternehmen können bewegliches Anlagevermögen, das zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft wird, degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben.

 

 

2. Förderung der betrieblichen E-Mobilität

 

  • Elektrofahrzeuge, die ab dem 30. Juni 2025 bis Ende 2027 angeschafft werden, profitieren von einer arithmetisch-degressiven AfA: 
    • 75 % im Anschaffungsjahr
    • Danach gestaffelt 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % über insgesamt bis zu 6 Jahre
  • Die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-%-Pauschale von E-Dienstwagen steigt von 70.000 € auf 100.000 €.

 

 

3. Entlastungen bei Unternehmensteuern ab 2028

 

  • Die Körperschaftsteuer sinkt ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt – von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032
  • Der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne bei Personengesellschaften fällt in drei Stufen:
    • 27 % in den Jahren 2028/29
    • 26 % in den Jahren 2030/31
    • 25 % ab 2032